Leistungsbeschreibung

Fassung 1.10

§ 1 Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung

(1) Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert nach § 2 Abs. 4 der AGB den Funktionsumfang, die Systemvoraussetzungen, die Kompatibilitätsangaben und die wesentlichen Modellgrenzen für das Basiskonto und den Pro-Vertrag. Sie wird dem Nutzer vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt und ihm mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

(2) FreiAlter ist eine browserbasierte Software zur Simulation der privaten Altersvorsorge. Der Nutzer trägt Einkommen, Vermögen, Immobilien, Vorsorgeverträge und Ziele selbst ein. Der Dienst rechnet daraus einen Lebensbogen von heute bis zur eingegebenen Lebenserwartung, bewertet ihn mit einer Ampel und stellt die Streuung möglicher Verläufe dar.

(3) Grundlage der Streuung ist eine Monte-Carlo-Simulation über hunderte Verläufe. Die Renditen der Anlageklassen entstehen dabei aus einem Block-Bootstrap historischer realer Monatsrenditen, nicht aus einer festen Wunschrendite; beginnt eine Datenreihe später als die Aktienreihe, werden fehlende Zeitabschnitte durch unabhängige Blöcke aus ihrer eigenen Historie ersetzt.

§ 2 Funktionen des Basiskontos

(1) Das Basiskonto ist unentgeltlich, dauerhaft nutzbar und setzt keine Zahlungsdaten voraus. Der Plan des Nutzers bleibt gespeichert.

(2) Enthalten sind: Cockpit (Ampel, Vermögens-Fächer, Verteilung je Lebensjahr, Fehlschlag-Profil); Lebensereignisse (Ereignisse aller Arten außer Eigenheimkauf und Immobilienverkauf — bis zu 10 mit geändertem Einkommen und bis zu 50 Einmalzahlungen oder Ausgaben —, dazu alle Stresstests, auch kombiniert); Optimizer (Zielwert-Suche über Sparrate, Ruhestandsalter und Wunsch-Rente); Einkommen (Brutto, Erwerbsstatus, Krankenversicherung); Portfolio (Aktien, Anleihen, Cash, Gold, Krypto); Ruhestand (Ruhestandsalter, Ziel-Netto, Lebenserwartung, gesetzliche Rente und Betriebsrente); Immobilien (vorhandene Objekte bearbeiten); Kredite (Konsumkredite und Autofinanzierungen, laufend und geplant, mit Sondertilgung).

(3) Die Berechnung des Basisplans einschließlich der Monte-Carlo-Simulation ist in beiden Tarifen identisch. Das Basiskonto zeigt das vollständige Ergebnis dieser Rechnung.

§ 3 Zusätzliche Funktionen des Pro-Vertrags

(1) Der Pro-Vertrag ergänzt das Basiskonto um weitere Auswertungen und den vollständigen Rechenweg. Er schaltet keine anderen Eingabemöglichkeiten für den Basisplan frei.

(2) Zusätzlich enthalten sind: Budget (jede Einnahme und jeder Abzug, Jahr für Jahr); Depot (Zufluss, Rendite, Entnahme und Steuer je Anlageklasse); Immobilien (Marktwert, Restschuld, Tilgung und § 21 Jahr für Jahr); Steuern (§ 32a, § 32d, Vorabpauschale, Teilfreistellung); Sozialversicherung (KV, PV, RV und AV über den ganzen Lebensbogen); Entgeltpunkte (der GRV-Anspruch Jahr für Jahr); Krisen-Rückblick (der Plan durch echte historische Marktkrisen).

(3) Ebenfalls dem Pro-Vertrag vorbehalten sind: Glide Path und Rebalancing planen; eigene Immobilien neu anlegen oder in eine andere Nutzungsart umwidmen; ein Altersvorsorgedepot anlegen; den Kauf eines Eigenheims oder den Verkauf einer Immobilie als Lebensereignis planen; über die KI-Schnittstelle Varianten des Plans durchrechnen lassen, die Zielwert-Suche starten und den Rechenweg eines Jahres abrufen.

(4) Bereits angelegte eigene Immobilien einschließlich eines geplanten Kaufs oder Verkaufs, ein bereits aktivierter Glide Path sowie ein bereits angelegtes Altersvorsorgedepot bleiben nach dem Ende eines Pro-Vertrags vollständig bearbeitbar und werden weiter mitgerechnet. Der Anbieter schaltet sie nicht ab und löscht sie nicht.

§ 4 Systemvoraussetzungen und Kompatibilität

(1) Der Dienst läuft im Browser. Es gibt keine Installation, keine mobile App und keine Offline-Nutzung; eine bestehende Internetverbindung ist erforderlich.

(2) Vorausgesetzt werden ein aktueller Browser in einer der beiden jeweils letzten Hauptversionen (Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Apple Safari), aktiviertes JavaScript und die Annahme der für die Anmeldung technisch notwendigen Cookies.

(3) Die Oberfläche ist für Bildschirmbreiten ab etwa 1024 Pixeln ausgelegt, also für Laptop und Desktop. Auf Mobilgeräten ist der Dienst erreichbar, aber nicht für sie optimiert; insbesondere die Tabellen des Rechenwegs setzen einen breiten Bildschirm voraus.

(4) Für die Registrierung wird eine E-Mail-Adresse benötigt. Die optionale Zwei-Faktor-Anmeldung setzt eine TOTP-fähige Authenticator-App voraus; Wiederherstellungscodes gibt es nicht.

(5) Der Dienst importiert keine externen Dokumente. Angaben aus der Renteninformation, aus Depotauszügen oder aus Versicherungsunterlagen sind von Hand einzutragen.

(6) Der Nutzer kann seinen Plan über eine Schnittstelle nach dem Model Context Protocol (MCP) mit einem KI-Assistenten eines Drittanbieters verbinden (etwa Claude oder ChatGPT). Die Verbindung wird vom Nutzer selbst hergestellt, im Profil verwaltet und kann dort jederzeit getrennt werden. Der Assistent erhält Lesezugriff auf Eingaben und Ergebnisse; er verarbeitet die Daten nach den Bedingungen seines Anbieters, der Anbieter von FreiAlter erhält keine Gesprächsinhalte. Aussagen des Assistenten sind keine Leistung des Anbieters.

§ 5 Wesentliche Modellgrenzen

(1) Der Dienst rechnet für einen Haushalt mit einer oder zwei Personen, jeweils mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. Zwei Personen werden gemeinsam veranlagt (Ehegattensplitting); die Planung zu zweit setzt eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Nicht abgebildet sind unverheiratete Paare, mehr als zwei Personen, der Tod einer der beiden Personen samt Hinterbliebenenrente und das Teilen eines Plans mit weiteren Personen — ein Plan gehört einem Konto, ein zweiter Zugang für die zweite Person besteht nicht.

(2) Steuerlich gilt ein einheitlicher Pfad zum jeweils in der Anwendung ausgewiesenen Rechtsstand. Nicht abgebildet sind die losgenaue Verbrauchsfolge bei Wertpapierverkäufen (gerechnet wird mit einer aggregierten Kostenbasis), der Verlustvortrag über Jahre hinweg, eine je Fonds unterschiedliche Ertragsverwendung (alle Aktien- und Anleihepositionen gelten als thesaurierend), ein vollständiges Veranlagungsmodell der Anlage KAP sowie der Basistarif-Split der privaten Krankenversicherung.

(3) In der Sozialversicherung nicht abgebildet sind die Beitragsbemessungsgrenze Ost, kassenindividuelle Besonderheiten jenseits des eingegebenen Zusatzbeitrags, die Vorversicherungszeit der KVdR (Neun-Zehntel-Regelung), die genaue Beitragsbemessung von Kapitalerträgen bei freiwillig Versicherten und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

(4) Rebalancing erfolgt zu festen Zielgewichten ohne Toleranzband. Ein Toleranzband-Verfahren und die Wechselwirkung zwischen Rebalancing und Vorabpauschale sind nicht abgebildet.

(5) In der Entnahmephase rechnet der Dienst gegen ein Ziel-Netto mit fester Reihenfolge der Entnahmequellen. Regelbasierte Alternativen wie die Guyton-Klinger-Strategie sind nicht abgebildet.

(6) Der Dienst gibt keine Empfehlung zur Aufteilung des Vermögens ab und nennt keine konkreten Finanzprodukte, Fonds oder Indexmarken. Renditeerwartungen sind Eingaben des Nutzers, keine Zusagen des Anbieters.

(7) Alle Ergebnisse sind Wahrscheinlichkeitsrechnungen auf Basis der Eingaben des Nutzers und der genannten Annahmen. Sie sagen keine tatsächliche Entwicklung voraus; der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Berechnung nach der ausgewiesenen Methodik, nicht den Eintritt eines dargestellten Ergebnisses.

§ 6 Datenstand und Weiterentwicklung

(1) Steuer- und Sozialrecht werden zu dem Rechtsstand abgebildet, den die Anwendung ausweist. Die Rechenmethodik ist öffentlich dokumentiert und über die Methodik-Seite des Dienstes einsehbar.

(2) Historische Marktdaten und regulatorische Kennzahlen werden fortlaufend gepflegt. Der Anbieter entwickelt den Dienst weiter; für Änderungen des digitalen Produkts gelten § 9 der AGB und die §§ 327 ff. BGB.

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nach § 9 Abs. 2 der AGB nur geschuldet, wenn sie in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart ist. Eine solche Quote wird hier ausdrücklich nicht vereinbart.

(2) Der Anbieter betreibt den Dienst in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union und kündigt erhebliche planbare Unterbrechungen nach Möglichkeit vorab an. Die zwingenden gesetzlichen Anforderungen an Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit und Aktualisierung bleiben davon unberührt.

§ 8 Abgrenzung zur Beratung

FreiAlter simuliert, es berät nicht: Alle Ergebnisse sind Modellrechnungen auf Basis deiner Eingaben und vereinfachter Annahmen — keine Anlageberatung oder -empfehlung, keine Steuerberatung i.S.d. StBerG, keine Renten- oder Rechtsberatung. Wir beurteilen nicht, ob eine Geldanlage für dich geeignet ist. Die Prognose ist eine Wahrscheinlichkeitsrechnung ohne Garantie, dass ein Ergebnis eintritt. Rechtsstand 2026; verbindliche Auskünfte geben nur Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt bzw. Steuerberater und deine Bank oder Versicherung.

Diese Einordnung ist Vertragsinhalt und deckungsgleich mit § 2 Abs. 2 der AGB. Der Anbieter erhält keine Provisionen oder Affiliate-Vergütungen von Finanzproduktanbietern und vermittelt keine Produkte.

Siehe auch: AGB, Preise, Methodik.