- Drei Wohn-Kategorien
- gemietet, selbstgenutzt und vermietet — jede mit eigener Rechnung
- Tilgungsplan
- monatlich-exakt, Zins und Tilgung getrennt
- Anschlussfinanzierung
- automatisch am Ende der Zinsbindung, die Restlaufzeit bleibt erhalten
- Degenerierter Fall
- deckt die Rate den Zins nicht, wird das benannt statt eine Tilgung erfunden
- Vermietung (§ 21)
- Miete minus Schuldzinsen, AfA und Instandhaltung, im selben Tarif wie der Lohn
- AfA mit Nutzungsdauer
- endet nach 1/AfA-Satz Jahren — die Gesamt-AfA übersteigt den Gebäudewert nie
- Instandhaltung
- echter Ausgabenposten und Steuerabzug zugleich, ohne Doppelzählung
- Eigennutzung
- Annuität plus Betriebskosten als Wohnkosten; sie laufen mit der Tilgung aus
- Sondertilgung
- als Lebensereignis planbar, gedeckelt auf die Restschuld
- Verkauf (§ 23)
- Zehnjahresfrist, AfA-Recapture und Freigrenze auf der Jahressumme
- Verkaufserlös
- tilgt zuerst die Restschuld; was bleibt, geht ins Depot statt in den Konsum
- Wertentwicklung
- nominal angesetzt — der Eingabe-Hinweis sagt das ausdrücklich